AGB


Thanks, Universe! 

Vertreten durch:

Eva-Marlene Etzel Fotodesign


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.


I. Geltung

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der M.A. Fotodesignerin Eva-Marlene Etzel erteilten und durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit schriftlicher Bestätigung des Angebotes/Erteilung des Auftrages (auch per Mail).

2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotodesignerin diese schriftlich anerkennt.

3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge und Leistungen der Fotodesignerin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.


II. Allgemeines

1. “Lichtbildwerke” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotodesignerin hergestellten fotografisch-künstlerischen Werke, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Bilder digitalisierter Form (als Download), Papierbilder, Negative etc.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotodesignerin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2. Die Fotodesignerin ist, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung vollkommen frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Dies gilt auch für die digitale Bildbearbeitung und die daraus resultierende Bildwirkung und Farbgebung. Gibt die Fotodesignerin dem Auftraggeber die Auswahlmöglichkeit über Farbgebung (Farbe oder SW), so wird dies nicht extra vergütet.


III. Auftragsproduktion

1. Die Angebote der Fotodesignerin stellen Grundpakete mit einem bestimmten Zeitaufwand und Lieferungsumfang dar. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotodesignerin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten (größeres Paket, siehe Preisliste auf https://thanks-universe.com/preise/). Eine halbe Stunde Puffer ist im Pauschalpreis mit inbegriffen, wenn mit Kindern und vor allem Neugeborenen gearbeitet wird.

2. Die Fotodesignerin erstellt nach dem Shooting eine Vorauswahl, aus welcher der Auftraggeber die Auswahl der finalen Motive bindend über eine Online-Galerie auswählt. Wird die im Grundpaket enthaltene Höchstanzahl der Bilder überschritten, so wird die Nutzung der zusätzlichen Bilder nach der Preisliste berechnet. Die Lichtbildwerke in der Vorauswahl sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert, heruntergeladen oder veröffentlicht werden.

3. Die Fotodesignerin liefert die ausgewählten Lichtbildwerke und überträgt somit die privaten Nutzungsrechte spätestens zwei Wochen nach Bezahlung des vollen Rechnungsbetrags.


IV. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. In Zusammenarbeit mit Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige künstlerische Leistungen der Fotodesignerin, welche in der Regel im Paketpreis mit inbegriffen sind. Überschreitet die Konzeptionsphase und/oder Organisationszeit den Grundpreis, so informiert die Fotodesignerin den Kunden vor dem Shooting schriftlich über den Mehraufwand und somit Aufpreis.

3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotodesignerin, es wird durch Bezahlung lediglich das einfache private Nutzungsrecht übertragen. Es bleibt auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird, im Eigentum der Fotodesignerin.

4. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu privaten Zwecken (Geschenk für Familienmitglieder oder Freunde), sowie zur technischen Verarbeitung (z.B. Druckauftrag) weitergeben.


V. Nutzungsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur das private Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch (siehe auch Ziff. III. 5). Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in soziale Medien sind nur auf privaten Webseiten oder dem eigenen Kanal und in Verbindung des Urheberrechtsvermerks („Foto: ©Eva-Marlene Etzel/www.thanks-universe.com ), sowie wenn möglich einer Verlinkung der Fotodesignerin gestattet.

2. Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotodesignerin. Das gilt insbesondere für kommerzielle Zwecke jeder Art und Veröffentlichung über den privaten Rahmen hinaus. Bei Zuwiderhandlung ist die Fotodesignerin berechtigt das fällige Nutzungsrecht zzgl. einer Bearbeitungsgebühr zu erheben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

3. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotodesignerin gestattet.

4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung mit der Fotodesignerin.

5. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotodesignerin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.


VI. Urheberrecht

1. Der Fotodesignerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Für die Fotodesignerin ist es wichtig, Bilder von Shootings zu präsentieren (Print und Online), damit andere Interessenten sich von der Qualität und Kreativität ihrer Arbeiten überzeugen können. Deshalb ist sie berechtigt, wenn nicht anders vereinbart, die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. Websites, Blog, Social Media, Flyer, Visitenkarten etc.). Sollte dies ausdrücklich nicht erwünscht sein, muss es der Fotodesignerin vor dem Shooting schriftlich mitgeteilt werden. Es wird ein Betrag von 50€ fällig, die Bilder werden nicht veröffentlicht.

3. Die Negative bzw. die (RAW) Bilddateien verbleiben bei der Fotodesignerin und werden unter keinen Umständen an die Kunden weitergegeben.


VI. Vergütung

1. Für die Herstellung der Lichtbildwerke wird eine vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.


VII. Haftung

1. Die Fotodesignerin ist grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen, wenn sie nicht die hier aufgeführten Bestimmungen vorsätzlich verletzt. Die Fotodesignerin verpflichtet sich, die vereinbarten Fotoaufnahmen nach bestem Gewissen und Ermessen auszuführen. Bei Nichtgefallen oder Ablehnung der Fotoaufnahmen durch den Auftraggeber ist die Fotodesignerin grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt bei Nichterfüllung eines Auftrages durch unvorhergesehene Einflüsse bzw. durch nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln der Fotodesignerin (z.B. Speichermedien defekt, Kamera defekt, defektes Equipment, Rohdaten gehen verloren, Krankheit, äußere Einflüsse, etc.). Bei Krankheit der Fotodesignerin bleibt im Voraus bezahlte Reservierungsgebühr bestehen und es wird zeitnah ein neuer Termin ausgemacht.

2. Die Fotodesignerin verwahrt die Negative/RAW Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative/RAW Daten nach 6 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Auftraggeber wird angehalten die gelieferten Lichtbildwerke (Dateien) gut zu verwahren. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Die Fotodesignerin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.

4. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


VIII. Honorar

1. Es gilt das vereinbarte Honorar für die Session sowie der ausgewählten Kollektion. Das Honorar versteht sich inkl. 19% Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die private Nutzung des Bildmaterials zum eigenen Gebrauch gemäß Ziff. II. 5 und IV. 1 übertragen.

3. Reisekosten innerhalb der Münchener M-Zone, sowie der Zone Leipzig (110) (mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar) sind im Honorar enthalten. Reisekosten über diesen Rahmen hinaus werden separat berechnet und im Angebot aufgelistet.

4. Nach schriftlicher Annahme des Angebots (auch per Mail) und der verbindlichen Terminvereinbarung (außer beim Neugeborenen Shooting, bei welchem nur ein Zeitraum geblockt wird) fällt der Session Preis von 200€ (inkl. Mehrwertsteuer) an. Wird dieser nicht innerhalb von einer Woche, spät. aber bis 72h vor dem Shooting bezahlt, so gilt das Angebot als hinfällig und der Termin sowie das Angebot verfallen.

Wird der Termin von Seiten des Auftraggebers verschoben, muss dies min. eine Woche vorher schriftlich der Fotodesignerin mitgeteilt werden und umgehend ein neuer Termin vereinbart werden. Die Reservierungsgebühr bleibt je nach gebuchten Paket sechs bis 18 Monate bestehen (wird in Angebot/Bestätigung über den Eingang der Reservierungsgebühr vermerkt). Werden ein oder mehrere Fotoshootings über diesen Zeitraum hinaus nicht wahrgenommen oder gänzlich abgesagt, wird die Reservierungsgebühr als Bezahlung für vorangegangen Leistungen (Beratung, Konzeption und Organisation) einbehalten.

Wird der Termin weniger als sieben Tage vor dem geplanten Shooting abgesagt/verschoben muss ein triftiger Grund bestehen (Krankheit o.ä.), welcher mit einem offiziellen Dokument belegt werden muss (z.B. Krankschreibung Arzt). Liegt dies nicht vor, behält sich die Fotodesignerin vor, die Reservierung zu stornieren und die Gebühr einzubehalten.

5. Der Honoraranspruch ist nach der verbindlichen Auswahl der finalen Motive durch den Auftraggeber fällig. Nach Erhalt des vollen Rechnungsbetrages, liefert die Fotodesignerin die Lichtbildwerke innerhalb von zwei Wochen in hoher Auflösung als Downloadlink.

Abschnitt 4 - Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

6. Die Honorare der Fotodesignerin können unter Umständen unter die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht von Auftraggebern fallen. Für den Fall, dass die Auftraggeber abgabepflichtig sind, weist die Fotodeisgnerin vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig sind.



IX. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotodesignerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


X. Bildbearbeitung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbildwerke der Fotodesignerin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotodesignerin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleibt (Metadaten).

2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotodesignerin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbildwerke zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotodesignerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

3. Die im Honorar enthaltene Bildbearbeitung erfolgt im Look der Fotodesignerin und umfasst Bildausschnitt, Belichtung, Weißabgleich und Farbgebung. Beauty-Retusche ist nicht enthalten und muss ggf. separat vergütet werden.


XI. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotodesignerin.

3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


XII. Salvatorische Klausel

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Die AGB gelten ab dem 07.07.2020